COBEMIA.SA FINANCIAL SERVICES, S.A.U. Kreditbedingungen
Artikel 1: Inhalt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Bedingungen stellen einen Kreditvertrag (der „Vertrag“) zwischen dem Kreditnehmer und COBEMIA FINANCIAL SERVICES, S.A.U. dar. („Anbieter“ oder „COBEMIA“), der unter dem Handelsnamen COBEMIA geschäftlich tätig ist. Dies hat zur Folge, dass der Kreditnehmer nach Freigabe durch den Kreditgeber zu einem bestimmten Zeitpunkt den in den Besonderen Rückzahlungsbedingungen genannten Betrag zzgl. der Bearbeitungskosten erhält und die Rückzahlung des vereinbarten Kredites zu den vereinbarten Terminen erfolgt. Zahlung bei Vertragsbeginn.
Der Kunde versichert hierbei, dass er den Vertragsinhalt rechtzeitig und aufmerksam gelesen hat, die Bedeutung der Klauseln und der oben genannten Rechtsvorschriften versteht und die damit verbundenen Rechte und Pflichten akzeptiert. ohne Vorbehalt. existiert und akzeptiert die Freiheit zur Formalisierung und Anpassung.
Artikel 2: Begriffe und Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:
2.1. Darlehen: Eine Vereinbarung, bei der ein Kreditgeber einem Kreditnehmer für einen bestimmten Zeitraum einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung stellt und der Kreditnehmer verspricht, dem Kreditgeber den erhaltenen Kapitalbetrag zurückzuzahlen und die Bearbeitungs- und Verwaltungskosten des Darlehens gemäß den Bedingungen der Vereinbarung zu übernehmen. Bedingungen der Vereinbarung oder künftiger Vereinbarungen. bezahlt und in den Sonderkonditionen enthalten.
Das Darlehen unterliegt den allgemeinen und besonderen Bedingungen, dem Gesetz 22/2007 vom 11. Juli über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher, dem Gesetz 16/2011 vom 24. Juni über Verbraucherkreditverträge, dem Gesetz 34/2002 vom 11. Juli über Dienste der Informationsgesellschaft und des elektronischen Geschäftsverkehrs, der Königlichen Gesetzesverordnung 1/2007 vom 16. November zur Genehmigung des überarbeiteten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze sowie anderer anwendbarer allgemeiner Vorschriften.
2.2. Kreditgeber: das Unternehmen COBEMIA FINANCIAL SERVICES, S.A.U., mit Sitz in 8 Avenue de Marlioz, Aix-les-Bains, Frankreich und Steueridentifikationsnummer (NIF) A86521359, eingetragen in einer öffentlichen Urkunde vom 20. Juni 2019, ausgestellt vor einem Notar in Vigo D. José Anne MARIE LOPEZ, eingetragen unter der Nummer 999 im Pariser Handelsregister, Band 30 268, Seite 46, Abschnitt 8, Seite M-544 749, Eintrag 1.
2.3. Kreditantragsteller: eine natürliche Person im Alter zwischen 21 und 75 Jahren mit ständigem Wohnsitz in Österreich, Spanien, Belgien, Deutschland, Frankreich oder der Schweiz, die einen Kredit beantragt.
2.4. Kredite: Der Kreditantragsteller, sobald der Kreditgeber seinen Kreditantrag akzeptiert.
2.5. Kreditentscheidung: Die endgültige Entscheidung des Kreditgebers, den Kredit zu gewähren oder abzulehnen.
2.6. Partei: Ein Kreditantragsteller, Kreditgeber oder Kreditnehmer, der die Parteien einzeln und gemeinsam verklagt.
2.7. Remote Service: Vom Kreditgeber bereitgestellte Telematik-, elektronische oder telefonische Kommunikationstechnologie, die es dem Kreditnehmer ermöglicht, den Kreditantrag einzureichen und die Kreditentscheidung zu erhalten. Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der über die Website geschlossen oder dem Kreditantragsteller auf andere Weise vom Kreditgeber zur Verfügung gestellt wird.
2.8. Website: Website des Kreditgebers (www.COBEMIA.com).
2.9. Werktag: Ein Tag, der kein Feiertag (Samstag und Sonntag) oder ein Feiertag ist.
2. 10. Personenbezogene Daten: Alle Informationen über den Kreditantragsteller oder Kreditnehmer, anhand derer dieser identifiziert oder identifizierbar gemacht werden kann.
2. 11. Verarbeitung personenbezogener Daten: Technische Maßnahmen und Verfahren automatisierter oder nicht automatisierter Art, die die Erhebung, Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Veränderung, Sperrung und Löschung sowie die für Zwecke des Kreditmanagements erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ermöglichen. Zusätzliche Dienstleistungen, die vom Kreditgeber gemäß der Vertraulichkeitsrichtlinie von COBEMIAS bereitgestellt werden.
2.12. Einwilligung des Kreditantragstellers: freiwillig abgegebene, eindeutige, für den konkreten Fall und in informierter Weise erfolgte Willensäußerung, mit der der Kreditantragsteller bzw. Kreditnehmer die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten durch den Kreditgeber akzeptiert.
2.13. Zahlungsdatum: der Tag, an dem der Kunde den fälligen Betrag gemäß den spezifischen Vertragsbedingungen zurückzahlen, bezahlen und begleichen muss.
2.14. Effektiver Jahreszins (APR): Ein Zinssatz, der die effektiven Kosten oder die Rendite eines Finanzprodukts widerspiegelt. Die Berechnung erfolgt nach einem